Villa Birdie ist eine gemütliche Unterkunft im Erdgeschoss mit 2 Schlafzimmern mit Boxspringbetten und 2 luxuriösen Badezimmern mit eigener Toilette.
Birdie ist eine einstöckige Villa, ca. 3 Meter hoch, mit 2 Schlafzimmern mit Boxspringbetten und 2 luxuriösen en-Suite Badezimmern mit eigenen Toiletten.
Diese einzigartige Villa mit einer Fläche von ca. 90 m² ist geräumig, hell und komplett ebenerdig. Sie bietet Platz für bis zu 4 Personen und verfügt über 2 Schlafzimmer mit jeweils zwei zusammengeschobenen Boxspringbetten. Beide Schlafzimmer verfügen über ein eigenes luxuriöses Badezimmer mit eigener Toilette. Die Schlafzimmer befinden sich im Erdgeschoss.
Das geräumige Wohnzimmer mit seinen Glasschiebetüren sorgt für viel natürliches Licht und eine optimale Verbindung zur Natur. Die gemütliche, offene Küche ist mit allen modernen Annehmlichkeiten ausgestattet. Vom Wohnzimmer aus gelangen Sie auf die teilweise überdachte Terrasse, die dank ihres verspielten Designs fast zu schweben scheint. Hier können Sie am großen Tisch vor dem Außenkamin sitzen.
Die zeitgemäße Inneneinrichtung legt den Schwerpunkt auf Komfort und Genuss, wobei das Leben im Freien eine wichtige Rolle spielt.
Die bequemen Boxspring-Betten und die privaten Badezimmer geben jedem Schlafzimmer das Gefühl einer Hotelsuite und bieten einen Luxus, der in anderen Ferienparks nicht zu finden ist.
Einige Villen sind mit einer Klimaanlage im Wohnzimmer ausgestattet. Diese Option kann als Präferenz gebucht werden.
Die Villa ist der ideale Ausgangspunkt für ein Wochenende mit Golf, Wellness und Naturerlebnissen.
Bitte beachten Sie: Vorliegende Bilder dienen nur als Illustration. Geringfügige Unterschiede im Design sind möglich, aber das Layout und Ausstattung sind immer gleich.
Bergvliet Villa's nimmt keine Gäste unter 21 Jahren ohne Aufsicht in den Unterkünften auf und behält sich das Recht vor, den Schlüssel einzubehalten oder beim Check-in eine höhere Kaution zu verlangen, je nach Entscheidung der Rezeption.
Im Park wird Abendruhe eingehalten, und es wird aktiv gegen Ruhestörungen vorgegangen. (Junggesellen-)Partys sind nicht gestattet.